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VOB-Bauvertrag

Zwischen

Bauherr: Name
Straße
Postleitzahl/Ort
nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt

 

und

 

Auftragnehmer: Firmenname
Straße
Postleitzahl/Ort
vertreten durch Herr ........, Geschäftsführer
nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt –

 

wird nachfolgender Werksvertrag über die Errichtung eines z.B.: Einfamilienhauses

auf dem Grundstück des Bauherren in Ort, Flur ..., Flurstück ...... geschlossen.

1. Bestandteile des Vertrages

Der Vertrag besteht aus x Seiten. Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages und gelten in der aufgeführten Reihenfolge:

 

 

  1. Die Bestimmungen dieses Vertrages  

  2. Die Leistungsbeschreibung  

  3. Das Angebot des AN vom (Datum) für die (Gewerkbezeichnung, z.B.:  Erd- u. Rohbauarbeiten)

  4. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Zeichnungen , der Wärmeschutznachweis u. die  Gesamtstatik  

  5. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen von Bauleistungen (VOB/C), jeweils in neuester Fassung.  

  6. Alle einschlägigen technischen Vorschriften für die jeweiligen Leistung, nach neustem Stand.  

 

Hiermit bestätigen wir, die Anlagen dieses Vertrages vollständig erhalten zu haben und bestätigen mit unserer Unterschrift den Abschluss dieses Vertrages. Der AG hatte ausreichend Zeit das Vertragswerk vor Unterzeichnung zu prüfen.

 

(Ort, Datum)

 

_________________                               ____________________

Unterschrift AG                                           Unterschrift AN

 

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der AG überträgt dem AN die Arbeiten für die Lieferung und Einbau sämtlicher Leistungen entsprechend dem Angebot des AN für die z.B.: Erd- u. Rohbauarbeiten zur Errichtung des Einfamilienwohnhauses auf einem Grundstück des Auftraggebers.

 

 

2.2 Nicht Vertragsbestandteil sind folgende Leistungen:

  1. Erschließungskosten  

  2. Herstellung von ausreichenden tragfähigen Untergrund für erforderliche Gründung  

  3. Hausanschlusskosten  

  4. Zuleitungen im Grundstück bis zum Hausanschlussraum (Strom, Telefon, Gas)  

  5. Kosten der Vermessung des Grundstückes zur Fortschreibung des Liegenschaftskatasters  

  6. Kosten der Vermessung für Grobabsteckung und Schnurgerüsteinmessung durch das Vermessungsamt  

  7. alle während und nach der Bauausführung entstehenden Gebühren durch Behörden, Ämter und Schornsteinfeger  

  8. Baustrom und Bauwasser (außer Verbrauchskosten)  

Nachfolgende Leistungen werden in Eigenleistung erbracht:

  1. Alle Vormauerungen in WC und Bad  

  2. Außenanlagen  

3. Leistungsumfang und Abgrenzung

Nur für die in diesem Vertrag ausdrücklich beschriebenen Leistungen ist der Auftragnehmer zuständig. Alle übrigen Leistungen trägt der Auftraggeber, speziell auch alle damit verbundenen Kosten.

Von den vereinbarten Leistungen abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, soweit nach dem Urteil des Auftragnehmers

 

damit technische Verbesserungen verbunden sind und/oder  

damit der Gesamtwert des Objektes nicht wesentlich verändert wird und/oder  

damit amtliche Bauauflagen erfüllt werden.

 

Hiervon wird der Auftraggeber durch den Auftragnehmer schriftlich informiert.

Bei Abweichungen in der Bauausführung von der Zeichnung, die nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand rückgängig gemacht werden können/ kann

 

der Auftragnehmer gegen über dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten berechnen und  

der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer keinen Schadenersatz verlangen, soweit er nicht nachweisen kann, dass die objektiv gegebenen Nachteile die objektiv gegebenen Vorteile übersteigen.

4. Leistungsdurchführung  

  1. Der Auftragnehmer hat gegenüber den im Rahmen der zu erbringenden Leistungen von ihm beauftragten Dritten die alleinige und uneingeschränkte Leistungsbefugnis.  

  2. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit den Auftragnehmer, alle Maßnahmen in Bezug auf die vereinbarten Leistungen zu treffen  

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Leistungen Subunternehmer zu beauftragen.  

  4. Der Auftragnehmer übt bis zur Übergabe des fertiggestellten Objektes das alleinige Hausrecht auf der Baustelle aus. Dies beinhaltet auch die Verkehrssicherungspflicht und das Einhalten aller Unfallverhütungsvorschriften.  

  5. Der genannte Fest- und Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf ein ebenes, glattes Gelände mit einem vom Statiker vorgegebenen Bodendruck von 200 KN pro qm. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entstehende Mehrkosten bezüglich anderer Bodenbeschaffenheiten oder durch entstandene Höhendifferenzen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.  

 

5. Vergütung

Der Pauschal-Brutto-Festpreis für die Durchführung sämtlicher Leistungen nach diesem Vertrag beträgt:

 

......................................,- DM einschl. MwSt.  

Der Pauschalfestpreis ist über die gesamte Bauzeit garantiert. Der angegebene Festpreis basiert auf einem Mehrwertsteuersatz von 16%. Sollte dieser während der Gültigkeit dieses Vertrages gesetzlich geändert werden, so erhöht bzw. verringert sich der Festpreis dementsprechend. Alle Mehr- und Minderkosten durch spätere Änderungen des Auftragumfanges werden auf der Preisbasis dieses Vertrages verrechnet. Auf Verlangen des AG ist in diesem Falle die Kalkulation seitens des AN offen zu legen.

 

 

6. Sonderwünsche  

 Alle nicht in diesem Vertrag konkret beschriebenen Leistungen, deren Erbringung der Auftraggeber wünscht, gelten als Sonderwünsche, wenn Sie durch den Auftragnehmer durchgeführt werden.  

Sonderwünsche sind nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sind:  

  1. Es wird ein schriftlicher Ergänzungsvertrag von beiden Vertragspartnern unterschrieben, indem der Sonderwunsch genau beschrieben wird und in dem der ungefähre Zusatzkostenbetrag festgehalten ist. 

  2.  Der Zusatzkostenbetrag wird unabhängig vom Zahlungsplan sofort fällig  

  3. Stundenlohnarbeiten werden zu folgendem Verrechnungssatz vergütet:  ...........,- DM pro Stunde und sind möglichst am nächsten Tag vom AG gegenzuzeichnen.  

7. Ausführungszeitraum

Voraussetzungen für den Baubeginn ist die Finanzierungsbestätigung und die Baugenehmigung.

Baubeginn ist spätestens 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, bzw. nach schriftlicher Aufforderung durch den AG . Ab Baubeginn wird eine maximale Bauzeit von (Anzahl) Arbeitstagen vereinbart. Angezeigte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit entsprechend. Der Baubeginn ist vom AN dem AG schriftlich anzuzeigen.

8. Vertragsstrafe

Als Vertragsstrafe bei Terminüberschreitung werden pro Arbeitstag 0,3% der Bruttoauftragssumme festgelegt, jedoch insgesamt höchstens 10% der Bruttoauftragssumme.

9. Baustopp

Der Auftragnehmer kann schriftlich und wirksam mit dem Tage der Unterschrift eines Mitarbeiters des Auftragnehmers, dass der Auftraggeber vom Versenden der schriftlichen Baustopperklärung telefonisch oder persönlich informiert worden ist, einen Baustopp erklären:

 

wenn und solange ein Zahlungsverzug besteht

 

wenn und solange nach der Beurteilung des Auftragnehmers von unvorhergesehenen Umständen die Auftragsdurchführung nicht zumutbar ist

 

wenn und solange Sonderwünsche des Auftraggebers während der Bauzeit bis zur gegenseitigen Unterzeichnung einer anschließenden Vertragsvereinbarung bearbeitet werden,  

 

wenn und solange Meinungsverschiedenheiten durch Einschaltung von Gutachtern oder gerichtlich ausgetragen werden müssen.  

 

Die durch einen Baustopp verursachten Kosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten

10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen gemäß § 5 dieses Vertrages erfolgen entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen:

 

Die Abschlagszahlungen erfolgen nach Zahlungsplan entsprechend Arbeitsstand und nachfolgender Bauraten. Die Rechnungsprüfung und Freigabe erfolgt durch den Bauherren.

 

  1. Abschlag nach Fertigung der Bodenplatte                   ................... ,- DM  

  2. Abschlag nach Fertigstellung der Decke über KG        ................... ,- DM   

  3. Abschlag nach Fertigstellung der Decke über EG        ................... ,- DM  

  4. Abschlag nach Fertigstellung Aufschlag Dachstuhl      ................... ,- DM  

  5. Restzahlung nach gemeinsamer Rohbauabnahme       ................... ,- DM  

Zahlungen erfolgen spätestens XXX Werktagen nach Rechnungseingang ohne/ mit  () % Skontoabzug.

11. Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung aller Rohbauarbeiten des Hauses. Dabei wird gemeinsam ein Protokoll über die eventuell noch vorhandenen Mängel oder Restarbeiten aufgestellt. Der AG ist berechtigt den für die Abarbeitung notwendigen Restbetrag von der Restzahlung einzubehalten. Nach der eventuell erforderlich werdenden Mängelbeseitigung ist die gesamte Baustelle unverzüglich zu räumen.

12. Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche regeln sich nach BGB (5 Jahre).

Die Gewährleistungsfrist für die technischen Einrichtungen und für mechanisch bewegte Teile oder für Verschleißteile bestimmt sich nach den Geschäftsbedingungen der Hersteller.

13. Sicherheitsleistung - Sicherungshypothek

(1) Zur Sicherung aller Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis darf der AG einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Betrag ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an den AN auszuzahlen, soweit er nicht durch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verbraucht wurde.

(2) Der AN ist berechtigt, die Barsicherheit durch Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse abzulösen. Die Bürgschaft darf nicht bedingt oder befristet sein.

(3) Der AN verzichtet auf das Recht zur Eintragung einer Sicherungshypothek.

14. Baunebenkosten

Der Auftraggeber stellt Bauwasser/Baustrom zur Verfügung.  Alle notwendigen Versicherungen (Bauwesen, Bauherrenhaftplicht, Rohbau-Feuerversicherung) werden vom AN im Namen des AG abgeschlossen und nach Beendigung des Bauvorhabens vom AG übernommen. Die Kosten für die Bauwesen und Rohbaufeuerversicherung werden vom AN dem AG nach Rechnungsstellung erstattet.

15. Vertragskündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus einem wichtigem Grund gekündigt werden. Alle bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen sind dem AN zu ersetzen. Durch die Kündigung entstehenden Mehrkosten des AG können gegenüber dem AN nicht geltend gemacht werden. Wird über das Vermögen des AN ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder stellt er selbst einen Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren, so ist der AG zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt. Im übrigen gilt die Regelung des § 8 VOB/B.

16. Vertragsänderung/ Salvatorische Klausel

Ergänzungen diese Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist eine Vertragsbestimmung oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen, bzw. die übrigen Teile davon unberührt. In diesem Falle wird die gegebenenfalls auftretende Lücke durch Regelungen der VOB/B ausgefüllt. Enthält diese keine geeignete Bestimmung dafür, sind die Vertragspartner verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was sie gewollt hätten.

17. Gerichtsstand

Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden nach deutschem Recht durch ordentliche Gerichte entschieden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über die Gültigkeit dieses Vertrages ist xxxxxx.

18. Vertretung des Auftraggebers

Herr und Frau () sind beide vertretungsberechtigt.

(Des Weiteren Herr ...............)

19. Vertretung des Auftragnehmers

Verantwortlicher des Auftragnehmers : (Name, Anschrift, Geschäftsführer

Verantwortlicher Bauleiter (Polier) : (Name, Anschrift)

 

 

 

 

20. Unterschriften

 

________________________________________________________________________

 

 (Ort,Datum)