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BERECHNUNGEN

Zu jedem Bauantrag gehören auch die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und die Berechnung des Umbauten Raumes. Sie ermöglichen die ersten Kostenschätzungen des Bauvorhabens und dienen als Finanzierungsgrundlage bei den Banken. 

Auch bei der Sachwertermittlung von Gebäuden und bei der Festlegung des Mietzinses werden sie benötigt.


1. WOHN- UND NUTZFLÄCHENBERECHNUNG

TIPP:

Auch wenn Sie noch zur Miete wohnen sollten Sie mal Ihre tatsächliche Wohnfläche nachrechnen. Gerade bei Dachwohnungen wird mancher dann sehr oft feststellen, dass die im Mietvertrag genannte Wohnungsgröße nicht stimmt und Sie meistens zuviel bezahlen.

Sollte die Differenz mehr als 10% betragen, so wenden Sie sich am Besten an den örtlichen Mieterverein.  Bei Differenzen von weniger als 10% sprechen Sie zuerst Ihren Vermieter an.

 

Für die Berechnung gibt es 2 unterschiedliche Methoden:

nach DIN 283

[ Veraltetes Verfahren bei Bauanträgen für den Wohnungsbau, wenn keine öffentlichen Fördermittel beantragt werden sollen.]

[Diese DIN ist nicht mehr gültig, ist aber fast identisch mit der 2. Berechnungsverordnung ]

 

!!! nach 2. Berechnungsverordnung !!!

[ Übliches Verfahren bei Bauanträgen für den Wohnungsbau, wenn öffentlichen Fördermittel beantragt werden sollen.]

[ Da diese Berechnungsmethode gesetzlich genau geregelt ist, ist die praktisch zum Standart geworden.]

 HINWEIS: 

 

Unter "Downloads" können Sie eine Shareware-Version zur Ermittlung der Wohnfläche nach der 

"2. Berechnungsverordnung" herunterladen. Sie benötigen dazu MS Excel.

 


2. BERECHNUNG DES UMBAUTEN RAUMES

Für die Berechnung gibt es 2 unterschiedliche Methoden:

!!! nach 2. Berechnungsverordnung !!!

[ Übliches Verfahren bei Bauanträgen für den Wohnungsbau, wenn öffentlichen Fördermittel beantragt werden sollen.]

[ Da diese Berechnungsmethode gesetzlich genau geregelt ist, ist die praktisch zum Standart geworden.]

nach DIN 277

[ Alternatives Verfahren bei Bauanträgen für den Wohnungs,- Verwaltungs- und Gewerbebau]